Das Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen wird mit dem Lohnausweis erfasst. Bei Selbständigerwerbenden sind Bilanz und Erfolgsrechnung massgebend. Zum Einkommen gehören aber auch Lohn und Honorare aus einem Nebenerwerb sowie bezogene Alimente und Naturalleistungen.
Unter gewissen Voraussetzungen sind auch grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne aus Wertschriftenhandel als Einkommen zu versteuern. Wir erläutern Ihnen die Einzelheiten.