Die Handänderungssteuer, die man bei einer Handänderung von Grundstücken oder Anteilen zahlen muss, wird auf dem Kaufpreis oder Verkehrswert erhoben. Die Höhe der Steuer beträgt in den meisten Kantonen respektive Gemeinden zwischen 1 % und 3 %. Sie wird jedoch längst nicht mehr in allen Kantonen erhoben.