Liegenschaften versteuern
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerabzug für Solaranlagen/Umweltschutzmassnahmen
Investitionen für Umweltschutzmassnahmen können in fast allen Kantonen abgezogen werden, auch wenn sie den Wert der Liegenschaft erhöhen.
Obwohl eine Solaranlage und andere Investitionen, die dem Umweltschutz dienen, in der Regel einen Wertzuwachs bedeuten, können Sie die Kosten beim Bund und in allen Kantonen bei den Einkommenssteuern abziehen. Das Gleiche gilt für alle Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.