Steuerdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageKeine Bankauskunft bei Steuerhinterziehung im Inland
Die Steuerbehörden erhalten von den Banken wegen des Bankgeheimnisses keine Auskünfte.
Das schweizerische Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre der Bankkunden. Aus steuerlicher Sicht haben die (Strafverfolgungs-)Behörden nur bei Steuerbetrugsdelikten die Möglichkeit, Informationen direkt bei den Banken zu beschaffen. Nicht aufgehoben ist das Bankgeheimnis hingegen bei Steuerhinterziehung.