Das schweizerische Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre der Bankkunden. Aus steuerlicher Sicht haben die (Strafverfolgungs-)Behörden nur bei Steuerbetrugsdelikten die Möglichkeit, Informationen direkt bei den Banken zu beschaffen. Nicht aufgehoben ist das Bankgeheimnis hingegen bei Steuerhinterziehung.