Bei Änderungen des Zivilstands während des Jahres erfolgt die Besteuerung für das ganze Jahr aufgrund der neuen Verhältnisse. Bei Heirat und bei Eintragung der Partnerschaft gilt also der Zivilstand per 31. Dezember. Steuerpflichtige Personen, die an diesem Datum verheiratet, eingetragen und ungetrennt sind, haben für das abgelaufene Jahr eine gemeinsame Steuererklärung auszufüllen. Die als Einzelperson bezahlten Steuerraten der beiden Partner werden in der Schlussabrechnung der ersten gemeinsamen Steuererklärung berücksichtigt.