Ärzte in Privatpraxen stehen zu den Patienten in einem Auftragsverhältnis. Das Auftragsrecht ist im Obligationenrecht geregelt. Der Arzt muss alles tun, um den Patienten zu heilen, und alles vermeiden, was ihm schaden könnte. Einen Heilungserfolg schuldet der Arzt aber nicht. Dem Patienten kommen besondere Rechte zu.