Ärztin/Arzt
Rechtsratgeber
GrundlageDen Arzt wechseln: Herausgabe von Krankengeschichte und Röntgenbildern
Unzufrieden mit dem Arzt? Als Patient können Sie jederzeit den Arzt wechseln. Dieser ist dann verpflichtet, Krankengeschichte und Röntgenbilder herauszugeben.
Zwischen Arzt und Patient besteht ein Auftrag gemäss Obligationenrecht. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass ein Auftrag von beiden Seiten form- und fristlos gekündigt werden kann. Der Patient kann eine Behandlung also jederzeit abbrechen und bei einem anderen Arzt fortsetzen.