Anwältin/Anwalt
Rechtsratgeber
GrundlageAnwalt: Beendigung des Auftrags und Aktenherausgabe
Unzufrieden mit dem Anwalt? Dann können Sie das Mandat jederzeit kündigen. Der Anwalt muss Ihnen dann alle Unterlagen zum Auftrag herausgeben, sobald Sie das von ihm verlangen.
Beide Vertragsparteien, Anwalt und Klient, können das Mandat jederzeit kündigen. Insbesondere der Anwalt darf dies aber nicht zu Unzeit tun – beispielsweise nicht kurz vor einer ablaufenden Frist oder einem anstehenden Gerichtstermin. Macht er es doch, kann er dem Klienten gegenüber schadenersatzpflichtig werden.