Beide Vertragsparteien, Anwalt und Klient, können das Mandat jederzeit kündigen. Insbesondere der Anwalt darf dies aber nicht zu Unzeit tun – beispielsweise nicht kurz vor einer ablaufenden Frist oder einem anstehenden Gerichtstermin. Macht er es doch, kann er dem Klienten gegenüber schadenersatzpflichtig werden.