Der Anwalt schuldet seinem Klienten keinen Erfolg, sondern «nur» ein sorgfältiges Tätigwerden. Ist dies nicht der Fall, kann der Anwalt seinem Klienten gegenüber schadenersatzpflichtig werden. So etwa, wenn er eine Frist verpasst oder klares Recht nicht kennt und der Prozess darum verloren geht. Findet man mit dem Anwalt keine einvernehmliche Lösung, muss man den Schadenersatzanspruch auf dem Prozessweg geltend machen, das heisst mittels Klage bei der Schlichtungsbehörde beziehungsweise beim Friedensrichter. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt.