Reservationen im Restaurant sind gültige und damit auch verbindliche Verträge. Wenn der Gast trotz Reservation nicht auftaucht, könnte das Restaurant daher einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In der Praxis tut dies aber kaum jemand. Anders sieht es in der Regel aus, wenn man für eine grössere Gruppe oder sogar für ein Bankett reserviert hat. Dann wird der Wirt Schadenersatz verlangen - beispielsweise für vergebens eingekaufte Lebensmittel, besondere Vorkehren wie zusätzliches Personal oder entgangenen Gewinn. Am besten man gibt dem Restaurant frühzeitig Bescheid, wenn man sich verspätet oder seine Reservation ganz zurückziehen will.