Sobald ein Paket bei der Post aufgegeben ist, trägt der Empfänger das Risiko, dass ein Paket verloren geht oder aus dem Briefkasten gestohlen wird. Der Empfänger muss bestellte Ware daher dem Absender bezahlen - auch wenn er das Paket gar nie erhalten hat. Gegenüber dem Empfänger haftet die Post nur, wenn sie ein Verschulden trifft beziehungsweise wenn sie das Paket nicht korrekt zugestellt hat. Achtung: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post enthalten Haftungsbeschränkungen.