Das Verhältnis zu Ihrem Steuerberater respektive Treuhänder wird rechtlich als Auftragsverhältnis qualifiziert. Dieser Vertragstyp schreibt vor, dass der Beauftragte eine getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen Geschäfts schuldet und bei einer Verletzung dieser Vertragspflicht Schadenersatz leisten muss. Damit Sie einen solchen Anspruch erfolgreich geltend machen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: