Wenn die Zügelmänner unsorgfältig arbeiten oder Weisungen nicht befolgen und dadurch ein Schaden entsteht, dann muss die Zügelfirma für den Schaden gerade stehen. Die Schadenshöhe bemisst sich nach dem Zeitwert. Tipp: Fragen Sie bereits beim Vertragsschluss nach, ob das Unternehmen über eine Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Deren Prämie ist in der Regel in den Umzugskosten enthalten. Selbst wenn man Sie dazu drängen will: Eine Übernahme des Selbstbehalts brauchen Sie nicht zu akzeptieren.