Wenn der Handwerker ungerechtfertigt seine Termine immer wieder hinausschiebt, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings müssen Sie zuerst zwei Fristen setzen, am besten eingeschrieben. Es gibt keine festen Regeln zur Länge der Fristen, sondern sie müssen nach den Umständen angemessen sein. Aber Achtung: Dieses Rücktrittsrecht kann vertraglich ausgeschlossen werden, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Handwerkerunternehmens.