Handwerker: Neuanfertigung und Reparatur
Rechtsratgeber
GrundlageHandwerker im Verzug
Welches Recht hat man, wenn der Handwerker die Erledigung der Arbeit immer wieder hinausschiebt, den vereinbarten Termin nicht einhält?
Wenn der Handwerker ungerechtfertigt seine Termine immer wieder hinausschiebt, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings müssen Sie zuerst zwei Fristen setzen, am besten eingeschrieben. Es gibt keine festen Regeln zur Länge der Fristen, sondern sie müssen nach den Umständen angemessen sein. Aber Achtung: Dieses Rücktrittsrecht kann vertraglich ausgeschlossen werden, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Handwerkerunternehmens.