In vielen Branchen gibt es Ombudsstellen, die als niederschwellige Vermittlungsstellen wirken. Dank ihnen haben Konsumentinnen und Konsumenten die Chance, im Streit mit einem Anbieter eine Lösung zu finden, ohne dass sie einen Anwalt bemühen, klagen und deshalb viel Geld ausgeben müssen.

Vermitteln steht im Zentrum

Das oberste Ziel praktisch aller Ombuds- oder Schlichtungsstellen ist vermitteln, das heisst, den Parteien Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um den Streit aus der Welt zu schaffen. Dabei sind die Ombudsstellen darauf angewiesen, dass auch die Partei, die sich beschwert, kompromissbereit ist. Letztlich entscheiden aber die Streitparteien, ob sie den Vermittlungsvorschlag annehmen wollen oder nicht. Zwingen können sie die Schlichtungsstellen nicht. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt nur der Gerichtsweg.

Private Ombudsstellen

Die meisten Ombudsstellen, an die sich Konsumentinnen und Konsumenten wenden können, sind von den Branchen eingerichtet. Einige Beispiele:

die Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA für Meinungsverschiedenheiten mit einer Versicherungsgesellschaft oder mit der SUVA
der Ombudsman der Schweizer Reisebranche für Streitigkeiten mit Reiseanbietern
die Ombudsstelle E-Commerce für Probleme mit Versandhäusern und Onlineshops
die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr für Zwiste mit einem Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs
die Ombudsstelle der Schweizer Hotellerie für Streitigkeiten mit einem Schweizer Hotel
der Schweizerische Bankenombudsman für Differenzen mit der Bank oder Postfinance.

Zwei Ombudsstellen haben eine gesetzliche Grundlage:

die Ombudscom für Streitigkeiten im Bereich Telekommunikation
die Ombud-PostCom für Differenzen mit der Post.

Beispiele für Schlichtungsstellen im Bereich Gesundheit sind:

die Ombudsstelle Krankenversicherung für Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse
die zahnärztlichen Begutachtungskommissionen der regionalen Zahnärztegesellschaften bei einem Streit mit dem Zahnarzt.

Es gibt rund 20 Ombudsstellen, die Konsumentinnen und Konsumenten anrufen können. Dabei müssen je nach Schlichtungsstelle bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man an sie gelangen kann. Unsere Checkliste bietet eine Übersicht über alle diese Ombudsstellen inklusive Zusatzinformationen über genaue Adressen, Kosten und Voraussetzungen.

Streit mit Behörden

Bei einem Streit mit einer Behörde kann man - wenn man Glück hat - auch im Kanton oder in der Stadt eine Ombudsstelle anrufen; doch leider gibt es von diesen Ombudsstellen nur wenige: