Ombudsstellen: Die Chance auf eine gütliche Einigung
In vielen Branchen und auch einigen Kantonen und Städten bieten Ombudsstellen ihre Vermittlung an, damit man in einem Streitfall einfach zu einer Lösung kommen kann.
In vielen Branchen gibt es Ombudsstellen, die als niederschwellige Vermittlungsstellen wirken. Dank ihnen haben Konsumentinnen und Konsumenten die Chance, im Streit mit einem Anbieter eine Lösung zu finden, ohne dass sie einen Anwalt bemühen, klagen und deshalb viel Geld ausgeben müssen.
Vermitteln steht im Zentrum
Das oberste Ziel praktisch aller Ombuds- oder Schlichtungsstellen ist vermitteln, das heisst, den Parteien Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um den Streit aus der Welt zu schaffen. Dabei sind die Ombudsstellen darauf angewiesen, dass auch die Partei, die sich beschwert, kompromissbereit ist. Letztlich entscheiden aber die Streitparteien, ob sie den Vermittlungsvorschlag annehmen wollen oder nicht. Zwingen können sie die Schlichtungsstellen nicht. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt nur der Gerichtsweg.
Private Ombudsstellen
Die meisten Ombudsstellen, an die sich Konsumentinnen und Konsumenten wenden können, sind von den Branchen eingerichtet. Einige Beispiele:
Zwei Ombudsstellen haben eine gesetzliche Grundlage:
Beispiele für Schlichtungsstellen im Bereich Gesundheit sind:
Es gibt rund 20 Ombudsstellen, die Konsumentinnen und Konsumenten kontaktieren können. Dabei müssen je nach Schlichtungsstelle bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man an sie gelangen kann.
Streit mit Behörden
Bei einem Streit mit einer Behörde kann man – wenn man Glück hat – auch im Kanton oder in der Stadt eine Ombudsstelle kontaktieren; doch leider gibt es von diesen Ombudsstellen nur wenige: