Verwaltung und Ämter
Rechtsratgeber
GrundlageOmbudsstellen gegen Behördenwillkür
Neben den Aufsichtsbehörden existieren in verschiedenen Kantonen und Gemeinden Ombudsstellen, bei denen Sie sich gegen Beamte und Behörden beschweren können.
Die Ombudsstelle (auch Ombudsfrau oder Ombudsmann genannt) ist eine vom Parlament bestellte unabhängige Stelle oder Vertrauensperson, die als mahnende Instanz eine «Aufsicht» über einen bestimmten Kreis von Beamten und Behörden ausübt. Dabei haben Ombudsstellen zwar weder Entscheidungs- noch Weisungsbefugnisse, sie können den Behörden jedoch wirksame Empfehlungen abgeben.