Flug
Rechtsratgeber
GrundlageFluggepäck: verloren, beschädigt oder verspätet
Wenn Ihr Fluggepäck verspätet, beschädigt oder gar nicht ankommt, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Bei blosser Verspätung können Sie nur die Kosten für die nötigsten Anschaffungen geltend machen.
Wenn Ihr Fluggepäck verspätet ausgeliefert oder beschädigt wird oder wenn es gar verloren geht, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ).