Wenn Ihr Flug überbucht ist, massiv verspätet oder annulliert wurde, müssen Sie die Unannehmlichkeiten nicht einfach so akzeptieren. Gemäss einer EU-Regelung haben Passagiere je nach Situation Anspruch auf einen Ersatzflug, Betreuungsleistungen und eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Diese EU-Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die von einem Flughafen in der Schweiz oder EU starten, und für alle Flüge einer schweizerischen oder EU-Fluggesellschaft in die Schweiz oder in ein EU-Land.