Öffentlicher Verkehr
Rechtsratgeber
GrundlageSBB: Probleme mit dem Billett
Das Billett muss für alle Züge vor Reiseantritt gelöst werden.
Das Bahnbillett muss man für alle Züge (Fern-, Regional- und Nahverkehr) vor Reiseantritt lösen, auch Mehrfahrtenkarten müssen vorher entwertet werden. Gerät man im Zug ohne gültiges Billett in eine Kontrolle, zahlt man nicht nur den Fahrpreis oder eine Fahrpreispauschale, sondern auch einen Zuschlag in der Höhe von 90 Franken. Im Wiederholungsfall steigt dieser Betrag auf 130 bzw. 160 Franken an. Ausserdem können die SBB die Personalien erfassen und sie mindestens während zweier Jahre speichern.