Pauschalreise
Rechtsratgeber
GrundlageMängel auf der Reise
Reisemängel müssen sofort vor Ort gerügt werden.
Ein Mangel an der Pauschalreise liegt vor, wenn die Leistungen des Reiseveranstalters nicht der Reisebeschreibung im Prospekt oder den Abmachungen im Vertrag entsprechen.