Pauschalreise
Rechtsratgeber
GrundlageNaturkatastrophen, Unruhen und Epidemien an der Reisedestination
Wenn der Veranstalter die Reise wegen höherer Gewalt annulliert, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder Unruhen sind sogenannte höhere Gewalt im Sinne des Pauschalreisegesetzes.