Die Kosten eines Alters- oder Pflegeheims können zu finanziellen Engpässen führen, wenn das Vermögen nicht aus Bargeld besteht. So muss beispielsweise das Eigenheim zur Deckung der Heimkosten belehnt und manchmal auch verkauft werden. Auch bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen wird ein Eigenheim als Vermögen berechnet. Eine Änderung des ehelichen Güterstandes ändert an dieser Tatsache nichts.