Für die Festsetzung der Ergänzungsleistungen werden die massgebenden Einnahmen wie Renten, Einkommen, Vermögensertrag und Vermögensverzehr den massgebenden Ausgaben (Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf, Miete, Durchschnittsprämie für die Krankenkasse) gegenübergestellt. Sind die anerkannten Ausgaben höher als die anrechenbaren Einnahmen wird eine jährliche Ergänzungsleistung in der Höhe des Differenzbetrages ausgerichtet. Sie erhalten die Ergänzungsleistungen monatlich mit Ihrer AHV- oder IV-Rente ausbezahlt - dabei werden die Zahlungen immer auf den nächsten Franken aufgerundet. Die Krankenkassenprämien werden direkt an die Kassen vergütet.