Beistandschaften
Rechtsratgeber
GrundlageDie Begleitbeistandschaft
Die Begleitbeistandschaft ist die mildeste Stufe aller Beistandschaften
Die Begleitbeistandschaft ist die mildeste Stufe aller Beistandschaften. Sie ist für Personen gedacht, die in bestimmten Angelegenheiten Unterstützung brauchen, diese aber in ihrem Umfeld, bei Familienmitgliedern und privaten oder öffentlichen Diensten nicht bekommen. Sie wird angeordnet bei Personen, die mit den Dingen des Lebens überfordert sind oder denen es an der nötigen Entscheidungskraft fehlt. Dies kann bei jungen Erwachsenen der Fall sein, die das nötige Rüstzeug nicht mitbekommen haben - aber auch bei Betagten, die alleine nicht mehr zurechtkommen. Sie kommt zur Anwendung bei Menschen, die diese Unterstützung wünschen und auch benötigen.