Es gibt Begleit-, Vertretungs-, Mitwirkungs- und umfassende Beistandschaften. Bis auf die umfassende Beistandschaft, die alle Lebensbereiche betrifft, werden diese alle für die Bedürfnisse der Schutzbedürftigen massgeschneidert. Die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden. Dies entspricht der Idee der massgeschneiderten Unterstützung. Die Kesb schaut also zunächst, in welchen Bereichen jemand schutzbedürftig ist – zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten, bei Wohnfragen, in gesundheitlichen Belangen –, und dann wird für jeden Bereich gefragt, ob ein Beistand die Kompetenzen der Begleitung, Vertretung oder Mitwirkung benötigt. So kann zum Beispiel für den Bereich Wohnen eine Begleitbeistandschaft, für die Finanzen eine Mitwirkungsbeistandschaft und für Gesundheitsfragen eine Vertretungsbeistandschaft eingerichtet werden.