Erwachsenenschutzbehörde (Kesb)
Rechtsratgeber
GrundlageBeschwerden gegen Entscheide der Kesb
Gegen Entscheide der Erwachsenenschutzbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden.
Gegen Entscheide der Erwachsenenschutzbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden.