Die Erwachsenenschutzbehörde ist eine Fachbehörde. Die Mitglieder werden von den Kantonen bestimmt. Sie fällt ihre Entscheide mit mindestens drei Mitgliedern. Die Erwachsenenschutzbehörde übernimmt auch die Aufgaben der Kindesschutzbehörde. Aus diesem Grund nennt man sie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz Kesb