Private Personen können mit einer Meldung an die Kesb gelangen, wenn sie das Gefühl haben, jemand brauche Unterstützung, weil freiwillige Hilfeleistungen nicht genügen. Viele Amtsstellen und Fachleute sind zu einer solchen Meldung verpflichtet, wenn sie in ihrer Tätigkeit mit Menschen zu tun haben, denen mit Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen gedient sein könnte.