Mit einem Brief können Sie die Kesb über die Hilfsbedürftigkeit einer Person informieren. Die Kesb ist verpflichtet, Ihrer Meldung nachzugehen. Es empfiehlt sich, keine Diagnosen zu stellen, keine Zuschreibungen zu machen, sondern sich bloss in der Möglichkeitsform auszudrücken. Noch besser ist, das Verhalten einer Person und die eigenen Beobachtungen sachlich zu beschreiben.