Erwachsenenschutzbehörde (Kesb)
Rechtsratgeber
ChecklisteWie verfasst man eine Gefährdungsmeldung?
Es gibt keine Formvorschriften für Gefährdungsmeldungen.
Gefährdungsmeldungen können schriftlich, mündlich oder auch anonym bei der zuständigen Kesb gemacht werden. Weil es selten Gründe für anonyme Meldungen gibt, empfehlen wir die Schriftlichkeit. Eine Meldung sollte folgende Punkte enthalten: