Das Erwachsenenschutzrecht soll den Schutz von urteilsunfähigen Bewohnern und Bewohnerinnen in Heimen und Pflegeeinrichtungen gewährleisten. Ein schriftlicher Betreuungsvertrag macht die Leistungen transparent. Die Bewegungsfreiheit der Heimbewohner darf nur in gewissen Situationen eingeschränkt werden und die Kantone sind verpflichtet, die Institutionen zu beaufsichtigen.