Urteilsunfähige in Heimen
Rechtsratgeber
GrundlageEinschränkung der Bewegungsfreiheit in Heimen
Urteilsunfähige Bewohner in Heimen werden vor unzulässigen Eingriffen in die Bewegungsfreiheit geschützt.
Die Bewegungsfreiheit muss bei Bewohnern und Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeeinrichtungen zu ihrem eigenen Schutz oft eingeschränkt werden. Es versteht sich von selbst, dass dies nicht wegen Personalmangels erfolgen darf.