Wer legal in der Schweiz lebt, muss bei Mittellosigkeit nicht betteln gehen. Der Anspruch auf staatliche Hilfe gilt aber nicht in jedem Fall, wie das Bundesgericht festgehalten hat. Auch die Bundesverfassung knüpft den Anspruch auf Hilfe in Notlagen an Bedingungen: Nur wer nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, hat einen Anspruch auf Unterstützung. Deshalb gilt: Wer für sich selber sorgen kann, muss dies auch tun.