Die oberste Rechtsprechung in der Schweiz ist Sache des Bundesgerichts in Lausanne und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts in Luzern. Das Bundesgericht überprüft auf Beschwerde hin, ob Entscheide letzter kantonaler Instanzen – also in der Regel Entscheide der Ober- und Kantonsgerichte – wie auch unterer Bundesbehörden mit dem geltenden Recht vereinbar sind.