Sozialhilfe beziehen
Rechtsratgeber
GrundlageSozialhilfebeziehende im Konkubinat
Konkubinatspartner sollen bei der Sozialhilfe nicht besser gestellt sein als Ehepaare.
Eigentlich sind Konkubinatspartner (im Vergleich zu Ehegatten oder einer eingetragenen Partnern) nicht verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen. Wenn nur eine Person im Konkubinat auf Sozialhilfe angewiesen ist, dürfte demnach weder das Einkommen noch das Vermögen der anderen berücksichtigt werden.