Die schweizerische Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Artikel 12 BV lautet: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.» Der in diesem Artikel festgeschriebene Anspruch auf Existenzsicherung bildet auf Bundesebene die wichtigste Grundlage für die Sozialhilfe.
Existenzsicherung bedeutet, dass allen Mitglieder der Gesellschaft ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährt wird. Die Verhinderung und Beseitigung von wirtschaftlicher Not strebt mehr als das blosse Überleben an.