Daten- und Persönlichkeitsschutz
Rechtsratgeber
GrundlageVideokameras für Fahrzeuge (Dashcams)
Der Einsatz von Dashcams auf öffentlichen Strassen stellt nach Ansicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung dar.
Dashcams werden in der Schweiz immer beliebter. Diese Videokameras für Fahrzeuge kommen v.a. im Verkehr zum Einsatz, um die Strasse vor oder hinter dem Fahrzeug zu filmen – sei es zur Unterhaltung oder als Beweismittel bei Unfällen. Doch die trendigen Geräte haben einen Makel: Wenn auf ihren Aufnahmen Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind, kommen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes (DSG) – und dabei insb. diejenigen zur Videoüberwachung durch private Personen – zur Anwendung.