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GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Ungleichbehandlung von einheimischen und ausserkantonalen Ferienhausbesitzern
Nach Ansicht des Bundesgerichts ist es nicht zulässig, einzig von Ferienhausbesitzern mit ausserkantonalem Wohnsitz Kurtaxen zu verlangen.
BGE 2C_794/2015 vom 22.02.2016: Seit Anfang 2013 erhebt der Kanton Obwalden von Eigentümern und Dauermietern von Feriendomizilen eine Tourismusabgabe – bisher allerdings nur von Ferienhausbesitzern, die ihren Wohnsitz nicht im Kanton Obwalden haben. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist das nicht zulässig: Eine solche Regelung lasse sich sachlich nicht begründen und verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Es hänge in keiner Weise vom Wohnsitz ab, ob ein Ferienhausbesitzer vom touristischen Angebot profitiere oder nicht.