Gemeinden
Rechtsratgeber
GrundlageGemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist das Exekutivorgan der Gemeinde; sie nimmt primär die Vollzugsaufgaben war. Dabei muss sich die Behörde aber immer an die Spielregeln halten.
Mit der Gemeindeverwaltung ist die Exekutivbehörde der Gemeinde gemeint; sie wird je nach Kanton und Gemeinde auch als Gemeinde- bzw. Stadtrat bezeichnet. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Vollzugsaufgaben war – beispielsweise Gebühren einfordern, Bewilligungen erteilen oder ablehnen. Je nach Gemeindeorganisation kann die Gemeindeverwaltung auch selbständig rechtssetzend tätig sein, indem sie etwa eine Polizeiverordnung erlässt.