Mit der Gemeindeverwaltung ist die Exekutivbehörde der Gemeinde gemeint; sie wird je nach Kanton und Gemeinde auch als Gemeinde- bzw. Stadtrat bezeichnet. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Vollzugsaufgaben war – beispielsweise Gebühren einfordern, Bewilligungen erteilen oder ablehnen. Je nach Gemeindeorganisation kann die Gemeindeverwaltung auch selbständig rechtssetzend tätig sein, indem sie etwa eine Polizeiverordnung erlässt.