Sie können Ihr Schlichtungsgesuch mit Ihrem Rechtsbegehren mündlich oder schriftlich beim Friedensrichter bzw. der Schlichtungsbehörde stellen. Bevorzugen Sie Letzteres, erkundigen Sie sich vorgängig bei der Behörde nach einem Formular oder verwenden Sie die Vorlage des Bundesamts für Justiz (BJ).