Justiz
Rechtsratgeber
GrundlageGerichtskosten und Parteientschädigung
Bei den Prozesskosten gilt: Wer verliert, muss bezahlen – und zwar nicht nur die Gerichtskosten.
Die Gerichtskosten werden gestützt auf den Prozessausgang verhängt. Das heisst: Wer gewinnt, muss nichts bezahlen; zudem erhält der Gewinner für seine Anwaltskosten von der Gegenseite eine Entschädigung.