Justiz
Rechtsratgeber
GrundlageUnentgeltliche Prozessführung (UP)
Wem die nötigen finanziellen Mittel für eine Klage fehlen, kann unentgeltliche Prozessführung beantragen. Doch aufgepasst: Der Staat kann die Prozesskosten zurückfordern.
Gemäss der Bundesverfassung hat jede Person, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, «... Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.» Unentgeltliche Prozessführung (UP) bzw. unentgeltliche Rechtspflege heisst also, dass die Klägerin resp. der Kläger auch bei negativem Ausgang des Verfahrens keine Gerichtskosten bezahlen muss.