Bürger und Behörden

Polizei

Der gesetzliche Auftrag der Polizei ist klar: Sie muss für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen die Polizistinnen und Polizisten aber nicht schalten und walten, wie sie wollen; ihre Massnahmen müssen immer verhältnismässig sein. Hier erfahren Sie, was das heisst, und wie Sie sich gegen unverhältnismässige Polizeiaktionen wehren können.