Verwaltung und Ämter
Rechtsratgeber
GrundlageEinsprache, Beschwerde und Rekurs
Gegen Behördenentscheide stehen – je nach Kanton und Amt – die Beschwerde, der Rekurs oder die Einsprache zur Verfügung.
Entscheide von Ämtern und Behörden sind nicht unantastbar: Gegen amtliche Verfügungen stehen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern – je nach Kanton und Behörde – verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung.