Bisher galt ein Foto nur dann als schützenswertes Werk, wenn es einen individuellen Charakter - etwa durch eine spezielle Inszenierung des Sujets oder eine ausgeklügelte Technik der Fotografin - aufwies. Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG), welche am 1. April 2020 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber diese Hürde abgeschafft.