Körperliche Gegenstände bzw. Sachen - wie z.B. ein Handy oder ein Auto - können Sie berühren oder in die Hand nehmen. Bei der Melodie eines Lieds, dem Inhalt eines Romans oder dem Design eines Möbelstücks ist das nicht möglich - diese Güter sind immateriell: Urheberinnen, Erfinder und Designerinnen haben somit ein geistiges Eigentum an ihren Erzeugnissen, welches durch das Immaterialgüterrecht geschützt wird.