Das Urheberrecht ist in der Schweiz im Urheberrechtsgesetz (URG) geregelt. Es hat primär den Zweck, Werkschaffende bzw. Künstler wie etwa Autorinnen, Komponisten, Malerinnen oder Regisseure zu schützen: Sie sollen bestimmen, ob, wann und wie ihre Werke verwendet - also z.B. kopiert, veröffentlicht oder ausgestrahlt - werden dürfen. Die Bestimmungen des Urheberrechts klären zudem, wann dieser Schutz entsteht und wie Sie ein geschütztes Werk nutzen können.