Der Urheberrechtsschutz bezieht sich immer auf das Werk als solches – also die Partitur bei einem Musikstück oder den geschriebenen Text bei einem Roman. Wenn Musik auf eine CD gebrannt oder Literatur in ein Buch gedruckt wird, spricht man von einem Werkexemplar. Die Urheberin bzw. der Urheber oder gegebenenfalls der Verlag entscheidet, ob ein solches Werkexemplar angefertigt und zu welchen Konditionen es vertrieben werden soll.