Urheberrecht
Rechtsratgeber
GrundlageUrheberrecht: Weiterverkauf von Werkexemplaren
Haben Sie ein Werkexemplar - also eine Musik-CD oder ein Buch - erworben, dürfen Sie dieses weiterverkaufen. Bei Werken, die nicht auf einem physischen Träger erworben wurden, ist Vorsicht am Platz.
Der Urheberrechtsschutz bezieht sich immer auf das Werk als solches – also die Partitur bei einem Musikstück oder den geschriebenen Text bei einem Roman. Wenn Musik auf eine CD gebrannt oder Literatur in ein Buch gedruckt wird, spricht man von einem Werkexemplar. Die Urheberin bzw. der Urheber oder gegebenenfalls der Verlag entscheidet, ob ein solches Werkexemplar angefertigt und zu welchen Konditionen es vertrieben werden soll.