Sind Sie EU/EFTA-Bürger oder besitzen Sie ein Schengen-Visum, so dürfen Sie sich in der Regel maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Auch als Drittstaatsangehöriger (mit oder ohne Visumspflicht), dürfen Sie sich maximal für diese Zeit in der Schweiz beziehungsweise den Schengen-Staaten aufhalten. Danach müssen Sie die Schweiz resp. den Schengen-Raum verlassen oder eine Bewilligung beantragen.