Einreise in die Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageBerechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer und Verlängerung ds Aufenthaltes
Reisen Sie als Gast oder Tourist in die Schweiz ein, so dürfen Sie sich höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz aufhalten. Wollen Sie länger bleiben, brauchen Sie eine Bewilligung.
Sind Sie EU/EFTA-Bürger oder besitzen Sie ein Schengen-Visum, so dürfen Sie sich in der Regel maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Auch als Drittstaatsangehöriger (mit oder ohne Visumspflicht), dürfen Sie sich maximal für diese Zeit in der Schweiz beziehungsweise den Schengen-Staaten aufhalten. Danach müssen Sie die Schweiz resp. den Schengen-Raum verlassen oder eine Bewilligung beantragen.