Möchte man den ausländischen Partner in der Schweiz heiraten, so benötigt er dafür zuerst einen rechtmässigen Aufenthaltstitel für die Schweiz. Diesen kann er erhalten, wenn ernsthafte Absichten bestehen, in der Schweiz zu heiraten (bspw. Einleitung des Ehevorbereitungsverfahren) und eine tatsächlich gelebte Beziehung besteht (also keine Scheinehe), so kann die Person, die noch keine Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz hat, beim kantonalen Migrationsamt eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis) zwecks Vorbereitung der Ehe beantragen.